Über uns

Bei der IT-Recht Kanzlei handelt es sich um eine insbesondere im Bereich des Rechts des Ecommerce hochspezialisierte, mittelständische Anwaltssozietät, die bereits seit dem Jahr 2004 besteht.

Die IT-Recht Kanzlei konzentriert sich darauf, kommerzielle Internetpräsenzen plattformunabhängig durch fachanwaltliche Beratung rechtssicher zu gestalten und den Betreiber somit insbesondere vor kostspieligen Abmahnungen zu schützen. Dabei werden dem jeweiligen Betreiber der Präsenz zum einen abmahnsichere Rechtstexte überlassen, zum anderen wird auch eine vollumfängliche Prüfung der Gestaltung der Internetpräsenz sowie der dort veröffentlichten Angebote im Rahmen der „Schutzpakete“ angeboten. Letztere kann entweder einmalig erfolgen, oder – sofern der Betreiber auf eine dauerhafte Rechtssicherheit Wert legt – optional im Rahmen eines „Update-Service“ auch dauerhaft.

Spezialgebiet Rechtstexte

Die IT-Recht Kanzlei ist im Bereich der Überlassung von Rechtstexten dabei der Marktführer unter den Anwaltskanzleien in Deutschland. Derzeit nutzen bereits über 30.000 Internetpräsenzen die von den spezialisierten Rechtsanwälten der IT-Recht Kanzlei erstellten Rechtstexte.

Im Rahmen der Sicherstellung einer dauerhaften Rechtssicherheit der Onlinepräsenz betreut die IT-Recht Kanzlei derzeit über 5.500 Unternehmen (von der „One-man-show“ bis hin zum Weltkonzern).

Die IT-Recht Kanzlei bietet derzeit über 140 verschiedene Rechtstexte für 16 verschiedene EU-Länder an und deckt mit dieser unter allen Mitbewerbern größten Vielfalt die Bedürfnisse der Händler umfassend ab. Die IT-Recht Kanzlei ist damit derzeit EU-weit der größte Anbieter von für EU-Länder bestimmten Rechtstexten für Onlinehändler.

Insbesondere zeigt sich, dass der Trend eindeutig in Richtung internationaler Handel geht. Hier versorgt die IT-Recht Kanzlei die Händler mit an die jeweilige ausländische Rechtslage angepassten Rechtstexten in Landessprache, während viele Mitbewerber lediglich eine Übersetzung ihrer deutschen Rechtstexte in die jeweilige Landessprache vornehmen.

Der klare Vorteil des Angebots der IT-Recht Kanzlei zu Mitbewerbern im Bereich der Überlassung von Rechtstexten, die nicht als Rechtsanwälte tätig sind besteht darin, dass für die Kunden sichergestellt ist, bei Fragen stets einen spezialisierten Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei als festen Ansprechpartner zu haben. Ferner können durch die IT-Recht Kanzlei sehr kurze Reaktionszeiten bei der Abwicklung entsprechender Aufträge oder Rückfragen zu diesen, etwa bei der Konfiguration und Einbindung der Rechtstexte gewährleistet werden.

Stets aktuell informiert

Notwendige Anpassungen der Rechtstexte werden von der IT-Recht Kanzlei bereits im Vorfeld intern vorgenommen, damit eine frühzeitige Kommunikation der Änderungen an die Mandanten sichergestellt ist. So hat die IT-Recht Kanzlei ihre Mandanten hinsichtlich der im Zuge der durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht zum 13.06.2014 notwendigen Anpassungen bereits seit Anfang des Jahres 2014 gezielt und laufend informiert. Dabei wurde durch das Schaffen eines entsprechenden Problembewusstseins die Aufmerksamkeit der Mandanten geschärft. Die an die Rechtslage ab dem 13.06.2014 angepassten Rechtstexte wurden von der IT-Recht Kanzlei den Mandanten bereits Mitte Mai 2014 zur Verfügung gestellt, damit eine nahtlose Umstellung zum 13.06.2014 sichergestellt ist. Ferner wurde durch entsprechende Prüfungen auch gewährleistet, dass die an die neue Rechtslage angepassten Texte auf entsprechenden Plattformen wie etwa eBay.de in technischer Hinsicht auch einsetzbar sind, während es bei Mitbewerbern etwa wegen der gegebenen Zeichenbegrenzung am 13.06.2014 zu bösen Überraschungen gekommen ist.

Die IT-Recht Kanzlei betreibt mit ihrer Webseite www.it-recht-kanzlei.de das größte und umfassendste Informationsportal zu den Themen Recht und E-Commerce überhaupt. Mit etwa 150.000 Seitenbesuchern im Monat hat sich die Webseite der IT-Recht Kanzlei zum Leitmedium in Sachen Recht des E-Commerce entwickelt.

Mandantenportal

Zur Verwaltung der Mandanten, der Rechtstexte und zu Abrechnungszwecken betreibt die IT-Recht Kanzlei ein eigenständiges, speziell für diese Zwecke entwickeltes und durch Fachpersonal permanent überwachtes IT-System. Das System ist dabei beliebig skalierbar und wird auch höchsten Nutzerzahlen gerecht. So lief das System – über welches die Mandanten u.a. auch ihre Rechtstexte anpassen und konfigurieren können – auch zu durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bedingten Spitzenlastzeitzeiten um den 13.06.2014 reibungslos.

Das verwendete System stellt für die Mandanten sicher, dass diese während der Laufzeit des Pflegevertrags jederzeit Zugriff auf die ihnen überlassenen Rechtstexte haben und diese auch zu jeder Zeit angepasst werden können.

Jedem Mandanten wird auf der Homepage der IT-Recht Kanzlei ein passwortgeschützter, individueller Zugangsbereich eingerichtet. In diesem „Mandantenportal“ finden Kunden die für sie hinterlegten Rechtstexte, können diese an ihre individuellen Bedürfnisse im Wege einfacher Fragestellungen anpassen, und werden mit entsprechenden Handlungsanleitungen sowie Informations- und Werbemustern (etwa Muster für die Hinweise zur Batterieentsorgung oder zur rechtssichern Werbung mit Garantien) an die Hand genommen. Die Rechtstexte werden dabei in drei unterschiedlichen Formaten bereitgestellt, um eine möglichst bequeme Integration der Texte zu gewährleisten. Ferner bietet die IT-Recht Kanzlei auch für zahlreiche Shopsysteme Schnittstellenlösungen an, mittels derer die Texte direkt in den Shop übertragen werden können.

Über die Bereitstellung aktualisierter Rechtstexte im Mandantenportal werden die Mandanten bequem per E-Mail informiert, wobei diesen aufgezeigt wird, welche Änderungen erfolgt sind und wie die aktualisierten Texte zu verwenden sind. Ferner bietet die IT-Recht Kanzlei optional auch einen kostenfreien Newsletter an, womit regelmäßig umfassend über wichtige Änderungen im Ecommerce (aktuelle Rechtsprechung, bekanntgewordene Abmahngründe, neue Kennzeichnungsvorgaben für bestimmte Produktsegmente etc.) informiert wird.

Auf Wunsch stellt die IT-Recht Kanzlei Mandanten, die Rechtstexte der Kanzlei beziehen, auch ein entsprechendes Prüfzeichen der Kanzlei kostenlos zur Verfügung.

Partnernetzwerk

Die IT-Recht Kanzlei verfügt zudem über ein großes Partnernetzwerk, dem sich namhafte Institutionen und Unternehmen aus allen Bereichen der IT- und Internetbranche angeschlossen haben. Dadurch ist für Mandanten der IT-Recht Kanzlei ein Zugriff auf eine Vielzahl renommierter Anbieter (etwa für die Webseitengestaltung, Produktfotografie oder Verpackungsrücknahme) regelmäßig unter Einräumung von Sonderkonditionen möglich. So bietet die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten etwa die Inanspruchnahme kostenloser Inkassodienstleistungen über ein Partnerunternehmen an.

Sofern bei den Kunden ein Bedarf besteht, kann die IT-Recht Kanzlei diesen auch umfassend in anderen Angelegenheiten rechtsberatend zur Seite stehen. Die IT-Recht Kanzlei verfügt insbesondere über ein umfassendes Know-how bei der Verteidigung gegen Abmahnungen – sowohl außergerichtlich, als auch prozessual. Ferner bietet die IT-Recht Kanzlei im Rahmen ihrer „Schutzpakete“, ggf. in Verbindung mit dem optionalen „Update-Service“ auch eine umfassende Prüfung der jeweiligen Internetpräsenz an. Schließlich steht die IT-Recht Kanzlei den Kunden in allen Belangen des E-Commerce beratend zur Seite, z.B. auch in marken-, domain- und urheberrechtlichen Belangen. Ebenso werden von der Kanzlei exotischere Rechtsgebiete wie das Lebensmittelrecht, das Kennzeichnungsrecht für bestimmte Produktsegmente wie etwa Lampen und Leuchten und das immer wichtiger werdende technische Recht, z.B. in Bezug auf Vorschriften des ElektroG, BattG, ProdSG abgedeckt.

Kundenstimmen zu den Leistungen der IT-Recht Kanzlei sind hier abrufbar.